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DATEV Unternehmen Online
Was möchtest du tun?
Hochladen von Buchführungsbelegen
Grundregeln:
- Jede Rechnung einzeln hochladen
- Mehrseitige Rechnungen als ein Dokument hochladen
- Keine Rechnung doppelt hochladen
- Vollständigkeit der Rechnungen durch Abgleich mit Bankbuchungen vornehmen.
3 Wege Belege hochzuladen
- Unter Startseite Belege in Unternehmen Online befindet sich mittig ein kleiner Button "+ Belege hochladen"
- Mit der DATEV Upload-mobil-App
> Hilfe zur Einrichtung - Mit DATEV Upload Mail (Rechnung einfach als E-Mail Weiterleiten)
> Hilfe zur Einrichtung
Belegtypen beachten
- Rechnungen vom Lieferanten / Fremddienstleister: "Eingangsrechnung"
- Rechnungen an den Kunden: "Ausgangsrechnung"
- Kassenbelege: "Kasse".
- Kreditkartenabrechnungen: "Sonstiges"
- Zahlungsavis: "Sonstiges"
Belegtypen können auf der Startseite Belege rechts oben unter Einstellungen bearbeitet oder ergänzt werden.
Folgende Unterlagen dürfen nicht zu Unternehmen Online hochgeladen werden
- Personalunterlagen, also keine Arbeitsverträge, Stundenzettel, AU, o.ä.
- keine Angebote
- keine Lieferscheine
- keine Mahnungen
DATEV Personal
Grundregeln:
- DATEV Personal ist die Kommunikationsplattform für Personalangelegenheiten.
- Arbeitsverträge als ein Dokument hochladen
- Nur unterzeichnete Verträge hochladen.
- Bei Minijobbern auch den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen (sofern vorhanden)
Neuer Mitarbeiter
Personaldaten
- Neuen Mitarbeiter anlegen. Vorliegende Stammdaten erfassen und Fragebogen per E-Mail an Mitarbeiter bereitstellen.
- Sobald Mitarbeiter den Fragebogen ausgefüllt und bestätigt hat, selbst noch einmal prüfen und freigeben.
- Anschließend hat die Kanzlei Zugriff auf die Daten.
Digitale Personalakte
- Arbeitsvertrag hochladen.
- Bei Minijobbern zusätzlich: Fragebogen zu Nebenbeschäftigungen, etc. sowie ggf. den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen.
- Zuordnungsvorschlag kann erst erfolgen, wenn Mitarbeiter in Kanzlei angelegt wurde. Das Hochladen ist somit ausreichend.
Krankheit eines Mitarbeiters
Mitarbeiter meldet sich krank mit AU.
- Öffne DATEV Personaldaten
- Mitarbeiter auswählen.
- Unterhalb des Namens im Menü "eAU" auswählen, Erster Tag der AU eintragen und Attest anfordern.
- Nach wenigen Tagen liegt regelmäßig das Attest vor.
Mitarbeiter meldet sich krank (ohne AU)
- Öffne in DATEV Personal die "Monatsdaten erfassen"
- Wähle im Menü ganz oben "An- und Abwesenheiten"
- Mitarbeiter auswählen.
- Art der Abwesenheit: "Krankheit" und Zeitraum erfassen und speichern.
- Nicht vergessen: Im Menü in der Mitte "Kontrolle und Freigabe" befindet sich rechts unten ein Button "Monat xy freigeben". Erst danach erhält die Kanzlei die Daten.
Die Kanzlei erkennt die Abwesenheitszeiten und beantragt mit der nächsten Gehaltsabrechnung eine AAG-Erstattung aus der Umlage 1 (sofern der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt - bis 30 Mitarbeiter).
Mitarbeiter macht Urlaub
- Öffne in DATEV Personal die "Monatsdaten erfassen"
- Wähle im Menü ganz oben "An- und Abwesenheiten"
- Mitarbeiter auswählen.
- Art der Abwesenheit: "Urlaub" und Zeitraum erfassen und speichern.
- Nicht vergessen: Im Menü in der Mitte "Kontrolle und Freigabe" befindet sich rechts unten ein Button "Monat xy freigeben". Erst danach erhält die Kanzlei die Daten.
Die Stammdaten eines Mitarbeiters ändern sich.
- Öffne in DATEV Personal unter Mitarbeiter "Änderungen erfassen"
- Hier können die Stammdaten des Mitarbeiters geändert werden:
- Bankverbindung
- Vergütung
- Adresse
- etc.
- Nicht vergessen 1: Speichern klicken.
- Nicht vergessen 2: Rechts auf "Zur Freigabe" klicken und auf der anschließenden Seite nochmals "Änderungen freigeben". Erst mit der Freigabe erhält die Kanzlei die Änderungen.
Mandantenportale
Im Folgenden gelangen Sie über die Links direkt zu dem von Ihnen gewünschten Mandantenportalen der DATEV.
Zum Einloggen nutzen Sie Ihren DATEV SmartLogin. Diesen stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.