Grundsteuerreform Grundsteuer Duisburg NRW Steuerberater

Erstellung der Grundsteuer-Erklärung

Wie Sie uns beauftragen

Zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sind die folgenden Personenkreise verpflichtet:

  • der/die Eigentümer eines Grundstücks,
  • bei einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist: der Erbbauberechtigte (unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten)
  • bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden der Eigentümer des Grund und Bodens (unter Mitwirkung des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes).

Für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen wir von Ihnen:

  1. einen unterzeichneten Steuerberatungsauftrag (Download)
  2. eine unterzeichnete Vollmacht (Download)
  3. eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  4. eine Kopie des Schreibens der Finanzverwaltung zur Abgabe der Grundsteuerfeststellungserklärung.

Bitte senden Sie uns diese per E-Mail an dommermuth@stb-dommermuth.de.

Austausch von Unterlagen über ein Online-Mandantenportal

- Digital und unkompliziert -

Wir stellen Ihnen kostenfrei ein Online-Mandantenportal zur Verfügung, worüber Sie unproblematisch Dokumente zur Verfügung stellen können. Wir sind anschließend in der Lage, diese Unterlagen effizient auszuwerten. Sie erhalten anschließend von uns eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.

Laden Sie auch die folgenden Unterlagen in das Mandantenportal hoch:

  • Unterlagen über Eigentumsverhältnisse: z.B. Grundbuchauszug
  • bisheriger Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid
  • Kaufverträge
  • Lagepläne
  • Bei Wohngebäuden: Wohnflächenberechnung des Gebäudes und Anzahl Garagen
  • Bei Nichtwohngebäuden: Berechnung der Bruttogrundfläche
  • Weitere Nachweise zu z.B. Kernsanierungen, Befreiungen
  • Erbbaurechtsverträge, Miet-/Pachtverträge bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Kommunikation über das Online-Portal nicht wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen einen Fragebogen per Post zusammen mit einem frankierten Rückumschlag. Senden Sie diesen Rückumschlag zusammen mit den benötigten Unterlagen und Informationen an ein Digitalisierungszentrum der DATEV eG, wo die Dokumente digitalisiert und uns automatisch in das Mandantenportal hochgeladen werden. Bitte fügen Sie diesem Briefumschlag keine Originaldokumente bei sondern ausschließlich Kopien, da uns gegenwärtig nicht bekannt ist, da diese nach dem Scan vernichtet werden.

Finalisierung und Versand der Grundsteuererklärung

Nach Erhalt aller Unterlagen und Informationen erhalten Sie die Feststellungserklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Nach Durchsicht können Sie diese bestätigen und wir werden diese anschließend an das Finanzamt senden.

Nach Erhalt  des Steuerbescheides werden wir diesen auf Richtigkeit prüfen und bei Bedarf Einspruch einlegen.

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Honorar für die Grundsteuererklärung

Das Honorar bemisst sich anhand des Gegenstandswertes, was dem Grundsteuerwert entspricht. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht hier einen Maßstab von 1/20 bis 9/20 der Tabelle A zur StBVV vor.

Aus den bisherigen durch uns erstellten Grundsteuererklärungen können wir das Honorar in etwa abschätzen. 

In den Fällen, in denen alle notwendigen Unterlagen zügig und vollständig vorgelegt wurden, haben wir bisher Honorare in folgender Größenordnung in Rechnung gestellt:

  • geringwertige oder mittelwertige Einfamilienhäuser und Wohnungseigentum mit nur einem Flurstück: zwischen 250 € und 600 € zzgl. Umsatzsteuer.
  • geringwertige oder mittelwertige Betriebsgrundstücke und Mehrfamilienhäuser: ab 350 € zzgl. Umsatzsteuer (abhängig von der Anzahl der Flurstücke und der Anzahl aufstehender Gebäude und Wohneinheiten; dem Bestehen von Erbbaurechten, oder Gebäuden auf fremdem Grund und Boden).

Bitte sehen Sie von weiteren Honoraranfragen ab. Die Zeit für die Vorabkalkulation von Honoraren stecken wir lieber in die zügige und effiziente Bearbeitung Ihrer Fälle.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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