Unsere Leistungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen termingerecht und zuverlässig – inklusive aller Meldungen, Nachweise und prüfungsrelevanten Unterlagen. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um Lohn, Gehalt und Personal.
Unsere Leistungen umfassen u. a.:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Übermittlung von Beitragsnachweisen und Lohnsteuer-Anmeldungen
- Erstellung individueller Auswertungen
- Bescheinigungen (z. B. Wohngeld, Krankenkasse, Arbeitsagentur)
- Berechnung von Arbeitgeberkosten bei Neueinstellungen oder Gehaltserhöhungen
- Beratung bei Arbeitszeitänderungen
- Beratung zu Gehaltsoptimierung und steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Extras
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen, damit wir diese vor dem nächsten Abrechnungslauf berücksichtigen können.
Ihre Mitwirkung – digital und unkompliziert
Für eine fristgerechte Abrechnung benötigen wir Ihre Angaben möglichst frühzeitig. Bitte sammeln Sie keine Änderungen, sondern übermitteln Sie diese zeitnah über DATEV Personal.
Fristenhinweis: Damit wir Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln können, benötigen wir Ihre Angaben (Arbeitszeiten, Zuschläge, Sonderzahlungen etc.) spätestens zum 20. des Monats, im Februar und Dezember möglichst einen Tag früher.
Für Neueinstellungen lassen Sie bitte den Personalfragebogen in DATEV Personaldaten vollständig ausfüllen. Die aktuellen Formulare finden Sie bei DATEV oder auf den Internetseiten der Minijobzentrale.
Wichtige Arbeitgeberpflichten in der Personalführung
Tarifverträge
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Sozialversicherungsprüfer können Beiträge auf tariflich geschuldetes, aber nicht gezahltes Entgelt nachfordern – dies kann sehr teuer werden. Eine Prüfung der Tarifgebundenheit können wir nicht übernehmen.
Sofortmeldungen in bestimmten Branchen
In folgenden Branchen besteht eine Pflicht zur Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderung
- Spedition, Transport und Logistik
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigung
- Forstwirtschaft
- Fleischwirtschaft
- Sicherheitsdienste
- Messebau
Bitte legen Sie Neueinstellungen unverzüglich in DATEV Personaldaten an, damit wir die Sofortmeldung für Sie übermitteln können.
Wichtig: Arbeitnehmer dieser Branchen müssen einen gültigen Ausweis mitführen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen und den Hinweis aufbewahren.
Bußgelder:
- verspätete Sofortmeldung: bis zu 25.000 €
- Verstoß gegen Mitführpflicht (Arbeitnehmer): bis zu 5.000 €
Gesetzlicher Mindestlohn (Stand 2026: 13,90 €)
Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns, einschließlich Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden.
Dokumentationspflichten
Für Minijobber sowie für Branchen nach § 2a SchwarzArbG müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach 7 Tagen aufgezeichnet und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.
Eine Vorlage zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten finden Sie unter http://www.datev.de/hilfe/1070992 oder auf der Seite der Minijobzentrale.
Entsendung ins Ausland (A1-Bescheinigung)
Bei jeder – auch kurzfristigen – Tätigkeit im EU-Ausland ist vorab eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit wir den Antrag elektronisch über das Lohnprogramm stellen können.
Digitaler Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft
Seit 2017 ist der digitale Lohnnachweis verpflichtend. Bitte teilen Sie uns die Daten Ihrer Berufsgenossenschaft (Mitgliedsnummer, PIN) mit.
Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen jährlich bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht abgeben (IW-Elan).
Weitere Informations- und Meldepflichten des Arbeitgebers
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informieren und Entgeltumwandlungen ermöglichen. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten, da Arbeitgeber haftungsrechtlich in der Verantwortung stehen.
Hinweis bei Kündigung
Arbeitnehmer müssen sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden. Wir empfehlen, diesen Hinweis in jede Kündigung aufzunehmen.
Meldung werdender Mütter
Der Arbeitgeber muss die zuständige Aufsichtsbehörde sofort über eine Schwangerschaft informieren.
Aushangpflichten
Bestimmte Gesetze müssen im Betrieb in aktueller Fassung ausgehängt oder digital zugänglich gemacht werden. Verstöße können mit bis zu 2.500 € geahndet werden.
Minijob: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Arbeitgeber müssen Minijobber über die Rentenversicherungspflicht informieren. Für die Befreiung ist der entsprechende Antrag der Minijob-Zentrale zu verwenden.
Meldung von Arbeitsunfällen
Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit sind der Berufsgenossenschaft zu melden. Schwere oder tödliche Unfälle sofort.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Gesetzliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.